Corona Hygieneverordnung

Wir dürfen wieder starten 🙂

Um unseren Probebetrieb sowie die Ausbildung unserer Zöglinge schnellstmöglich wieder aufzunehmen haben wir eine Hygieneverordnung mit Bezug auf die Empfehlungen des Bunds Deutscher Blasmusik ausgearbeitet.

Diese Verordnung finden Sie hier zum Download:

Vorab haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Im Probelokal gibt es eine Eingangs- (Richtung Schule) und eine Ausgangstür (Richtung Kindergarten).
  • Das Probelokal darf nur mit Mundnasenschutz betreten werden, dieser wird bis zur Erreichung des eigenen Sitzplatzes getragen. Die Sitzplätze sind bereits passend gestuhlt und dürfen nicht verändert werden.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist zwingend einzuhalten.
  • Personenschlangen vor der Tür sollten vermieden werden.
  • Im Eingangsbereich ist Desinfektionsmittel bereitgestellt, vor dem Betreten des Probelokals sollten die Hände desinfiziert werden.
  • Nur symptomfreie Personen, die sich gesund und leistungsfähig fühlen, dürfen an einer Probe, Auftritt etc. teilnehmen.
  • Musiker bzw. deren Erziehungsberechtigte, die einer Covid-19 Risikogruppe angehören, müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Niemand wird zur Teilnahme gedrängt.
  • Jeder Musiker ist verpflichtet, sich an das Hygienekonzept zu halten.
  • Nach jeder Probe, Theorieunterricht etc. wird der Raum desinfiziert.
  • Jeder Musiker muss seinen eigenen Noten- bzw. Instrumentenständer mitbringen.
  • Jeder Musiker eines Blasinstruments muss ein verschließbares Gefäß, für Kondenswasser zur Probe mitbringen. Das Kondenswasser sollte nicht auf den Boden tropfen oder ausgekippt werden, da die Flüssigkeit infektiös sein kann.  Nach der Probe wird das Gefäß verschlossen mit nach Hause genommen.
  • Getränke müssen selbst mitgebracht werden.