Am Freitag, den 13. Januar 2023, hält der Musikverein Aasen e.V. seine Jahreshauptversammlung ab.
Neben unserem Jahresrückblick auf das letzte Jahr werden Sie unter anderem auch über die geplanten Aktivitäten des kommenden Jahres informiert. Des weiteren sind verschiedene Posten in der Vorstandschaft neu zu wählen.
Die Versammlung findet im Probelokal des Musikvereins statt und beginnt um 20:00 Uhr.
Folgende Tagesordnung liegt vor:
- Begrüßung durch die Vorsitzenden
- Totenehrung
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Jahresbericht der Vorsitzenden
- Rechenschaftsbericht des Schriftführers
- Rechenschaftsbericht des Kassierers
- Entlastung des Kassierers
- Information zur Bläserjugend
- Bericht des Dirigenten
- Satzungsänderung: §10 Vorstand
- Entlastung des Gesamtvorstandes
- Ehrungen
- Neuwahlen
- Jahresprogramm 2023
- Wünsche und Anträge
- Schlusswort der Vorsitzenden
Der genaue Wortlaut des Satzungsentwurfs zu Tagesordnungspunkt 10 kann dem folgenden Abschnitt entnommen werden.
Alle Mitglieder sowie Freunde und Gönner sind zur Jahreshauptversammlung recht herzlich eingeladen.
– Die Vorsitzende –
Satzungsänderung
Alte Fassung
§ 10: Vorstand
10.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Kassierer,
e) dem musikalischen Leiter,
f) dem Vorsitzenden der Bläserjugend des Vereins.
10.2 In den Vorstand können bis zu 7 weitere Personen als:
– Beisitzer der aktiven Mitglieder,
– Beisitzer der passiven Mitglieder,
– Beisitzer der jugendlichen Mitglieder,
– Vertreter des Kassierers,
– Noten- und Inventarverwalter
gewählt werden.
10.3 Der Vorstand beschließt über alle laufenden Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung oder des Gesetzes zuständig ist. Weiterhin ist der Vorstand verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und für die Verpflichtung des Dirigenten.
10.4 Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung berechtigt.
10.5 Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen.
10.6 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied laut Ziffer 10.4. einzuberufen sind. Die Einladungen hierzu bedürfen keiner Form und Frist.
10.7 Zur Beschlussfassung im Vorstand ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vorstandsmitglieder plus 1 notwendig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. 10.8 Ist das Amt des Vorsitzenden nicht identisch mit dem Vorsitzenden der Bläserjugend, so ist der Vorsitzende der Bläserjugend stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Er wird von der Mitgliederversammlung nicht gewählt.
Satzung Musikverein Aasen e.V. vom 10.05.2022
Neue Fassung (Entwurf)
§ 10: Vorstand
10.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus:
a) den Vorsitzenden (maximal zwei),
b) dem Schriftführer,
c) dem Kassierer,
d) dem musikalischen Leiter,
e) dem Vorsitzenden der Bläserjugend des Vereins.
10.2 In den Vorstand können bis zu 7 weitere Personen als:
– Beisitzer der aktiven Mitglieder,
– Beisitzer der passiven Mitglieder,
– Beisitzer der jugendlichen Mitglieder,
– Vertreter des Kassierers,
– Noten- und Inventarverwalter
gewählt werden.
10.3 Der Vorstand beschließt über alle laufenden Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht die Mitgliederversammlung nach den Bestimmungen dieser Satzung oder des Gesetzes zuständig ist. Weiterhin ist der Vorstand verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und für die Verpflichtung des Dirigenten.
10.4 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die Vorsitzenden (maximal zwei), der Schriftführer und der Kassierer. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung berechtigt.
10.5 Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern übertragen.
10.6 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied laut Ziffer 10.4. einzuberufen sind. Die Einladungen hierzu bedürfen keiner Form und Frist.
10.7 Zur Beschlussfassung im Vorstand ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vorstandsmitglieder plus 1 notwendig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. 10.8 Ist das Amt des Vorsitzenden nicht identisch mit dem Vorsitzenden der Bläserjugend, so ist der Vorsitzende der Bläserjugend stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes. Er wird von der Mitgliederversammlung nicht gewählt.
Satzungsentwurf Musikverein Aasen e.V. vom 13.01.2023